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Das Handelsministerium der Vereinigten Staaten kündigte am 19. August 2025 die Aufnahme von 407 Warenkategorien in die Liste der unter branchenspezifische Zölle gemäß Paragraph 232 („Section 232 sectoral tariffs“) fallenden Folgeerzeugnisse aus Stahl und Aluminium an. Folglich unterliegt der Stahl- und Aluminiumgehalt dieser zusätzlichen Waren einem Zollsatz von 50 %. Am 2. April 2026 wurden die Liste der diesen Zöllen unterliegenden Folgeerzeugnisse aus Stahl und Aluminium sowie die Methode für die Anwendung dieser Zölle weiter geändert.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, einen Durchführungsrechtsakt zu erlassen, um die Anwendung des Artikels 1 in Bezug auf die in Anhang I aufgeführten…
Im Laufe des Jahres 2025 führten die Vereinigten Staaten eine Reihe von Zollmaßnahmen ein, die sich auf die Union auswirkten. Mit Wirkung vom 12. März 2025…
In der Gemeinsamen Erklärung ist keine Anwendung des Höchstzollsatzes von 15 % auf Stahl und Aluminium vorgesehen; daher werden die von den Vereinigten Staaten…
Die Einführung dieser Zölle zusammen mit den umständlichen Verwaltungs- und Zollvorschriften, die nach der politischen Einigung vom 27. Juli 2025 eingeführt…
Auch wenn in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 der außerhalb des Kontingents geltende Zollsatz unter Berücksichtigung der Höhe der Zölle im Stahlsektor…
Die Kommission bewertet bis zum 30. Juni 2027, ob der Warenanwendungsbereich geändert werden muss, wobei sie u. a. insbesondere der Frage Rechnung trägt, ob sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.