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Das Europäische Parlament und der Rat werden in vollem Umfang und regelmäßig und rechtzeitig über relevante Entwicklungen im Zuge der Anwendung dieser Verordnung unterrichtet und, wo angemessen, ordnungsgemäß konsultiert, und zwar nach Maßgabe der Verträge.
Das Europäische Parlament wird schnellstmöglich über alle gemäß dieser Verordnung vorgeschlagenen oder erlassenen Durchführungsrechtsakte des Rates…
Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat über die Entwicklungen bei der Durchführung dieser Verordnung, einschließlich Artikel 4 Absatz…
Es ist wichtig, sicherzustellen, dass das Europäische Parlament und der Rat regelmäßig und rechtzeitig über relevante Entwicklungen bei der Anwendung dieser…
Das Europäische Parlament und der Rat sollten über die Entwicklungen im Rahmen dieser Verordnung unterrichtet werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, die…
Um seinen Befugnissen nach den Verträgen Wirkung zu verleihen, wird das Europäische Parlament im Einklang mit den Verträgen unverzüglich und umfassend…
Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig und zeitnah über relevante Entwicklungen bei der Anwendung dieser Verordnung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.