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Für alle unter die vorliegende Verordnung fallenden Wirkstoffe sollte die Verordnung eine Übergangsregelung für Erzeugnisse enthalten, die vor der Änderung der RHG in der Union in Verkehr gebracht wurden und für die den verfügbaren Informationen zufolge ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet ist, damit diese normal vermarktet, verarbeitet und verbraucht werden können. Ausgehend von den Informationen aus der Stellungnahme der Behörde gilt dies für alle Erzeugnisse, außer für Grapefruits, Orangen, Papayas und Mangos im Fall von Carbendazim sowie außer für Grapefruits, Orangen, Mandarinen, Papayas und Mangos im Fall von Thiophanat-methyl.
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in der vor der Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung gilt weiterhin für Erzeugnisse, die vor dem 29.…
Bei ihrer Risikobewertung im Jahr 2024 führte die Behörde eingedenk dessen, dass diese Stoffe ähnliche Stoffwechselmuster aufweisen, über dieselbe Wirkungsweise…
Für die Verwendung von Carbendazim und Thiophanat-methyl liegt in der Union keine Genehmigung mehr vor, und es wurden alle Zulassungen für Pflanzenschutzmittel,…
Die vorliegende Verordnung sollte eine Übergangsregelung für Erzeugnisse enthalten, die vor der Änderung der RHG hergestellt wurden und für die den verfügbaren…
In der in dieser Verordnung festgelegten Übergangsregelung sollten die Bedenken hinsichtlich des Verbraucherschutzes in Bezug auf die geltenden RHG für Guazatin…
Damit die Erzeugnisse normal vermarktet, verarbeitet und verbraucht werden können, sollte die vorliegende Verordnung nicht für Erzeugnisse gelten, die vor dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.