Erwägungsgrund 15 32024R1856VERORDNUNG (EU) 2024/1856 DES RATES vom 28. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für 2023
Die Verordnungen (EU) 2023/194 und (EU) 2024/257 sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 15 32026R0786VERORDNUNG (EU) 2026/786 DES RATES vom 30. März 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2026/249 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2026, 2027 und 2028 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern
Die Verordnung (EU) 2026/249 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 15 32025R2262VERORDNUNG (EU) 2025/2262 DER KOMMISSION vom 11. November 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 zur Präzisierung der Begriffsbestimmungen und einiger Aspekte der Messbedingungen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/2533, unter anderem in Bezug auf die Methode zur Berechnung der durchschnittlichen Endfeuchte sowie die Identifizierung und Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturinformationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnungen (EU) 2023/826 und (EU) 2023/2533 sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 10 32023R1324VERORDNUNG (EU) 2023/1324 DES RATES vom 29. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/109 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände in den Unionsgewässern für 2023 und für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern sowie zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für bestimmte Bestände von Tiefseearten für 2023 und 2024
Die Verordnungen (EU) 2023/194 und (EU) 2022/109 sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 27 32023R1315VERORDNUNG (EU) 2023/1315 DER KOMMISSION vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung (EU) 2022/2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnungen (EU) Nr. 651/2014 und (EU) 2022/2473 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 75 32025R2649VERORDNUNG (EU) 2025/2649 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren und zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf Aussetzungen von Zahlungen, den jährlichen Leistungsabschluss sowie Kontrollen und Sanktionen
Die Verordnungen (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 sollten daher entsprechend geändert werden.