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Mit der Verordnung (EU) 2025/2454 des Rates werden die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2026 festgesetzt. Aufgrund erheblicher Unsicherheiten hinsichtlich des Zustands und der künftigen Entwicklung des Bestands wird mit der genannten Verordnung eine TAC für Hering (Clupea harengus) in den ICES-Divisionen 30 und 31 (Bottnischer Meerbusen) für 2026 für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2026 festgesetzt. Gemäß Artikel 3 Absatz 4 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates ist es angebracht, die TAC für Hering im Bottnischen Meerbusen für 2026 auf der Grundlage des ICES-Gutachtens vom 28. Mai 2025 für diesen Bestand für 2026 und entsprechend dem gesenkten niedrigsten Wert innerhalb der Spanne von FMSY sowie unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Informationen des technischen Dienstes des ICES vom 10. Juni 2026 festzusetzen.
Mit der Verordnung (EU) 2017/1970 des Rates wurden u. a. die Fangmöglichkeiten für Hering in den ICES-Unterdivisionen 30-31 (im Folgenden „Heringsbestand im…
Dem neuesten wissenschaftlichen Gutachten des ICES zufolge ist eine begrenzte Anhebung der zulässigen Gesamtfangmenge (TAC) 2015 für Hering in den…
Gemäß Artikel 500 Absatz 1 des Abkommens, der nach dem 30. Juni 2026 gilt, gewährt jede Vertragspartei, sofern TACs vereinbart wurden, im jeweiligen Jahr den…
Mit der Verordnung (EU) 2026/249 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten für 2026, 2027 und 2028 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für…
Gemäß Artikel 500 Absatz 1 des Abkommens, der nach dem 30. Juni 2026 gilt, gewährt jede Vertragspartei, sofern TACs vereinbart wurden, im jeweiligen Jahr den…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 2018/2025 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten für Fischereifahrzeuge der Union für bestimmte Tiefseebestände für die Jahre 2019…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.