Gesetze
Gesetz wird geladen …
Angesichts der sehr ernsten Lage in Sudan hat der Rat am 13. Juli 2026 den Beschluss (GASP) 2026/1705 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 angenommen, mit dem ein Verbot des Kaufs, der Einfuhr und der Verbringung — ob unmittelbar oder mittelbar — von Gold eingeführt werden, wenn dieses seinen Ursprung in Sudan hat und aus Sudan in die Union oder in ein Drittland ausgeführt wurde, sowie ein Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Verbringung und der Ausfuhr — ob unmittelbar oder mittelbar — von für den Goldbergbau oder die Goldgewinnung in Sudan verwendbaren Gütern mit oder ohne Ursprung in der Union an natürliche und juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Sudan oder zur Verwendung in Sudan.
In den Beschluss (GASP) 2023/2135 werden folgende Artikel eingefügt: (1) Es ist verboten, Gold unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu…
Daher ist es angezeigt, zu verbieten, Gold unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen, wenn es seinen Ursprung in Sudan hat und nach…
Es ist verboten, Gold unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen, wenn es seinen Ursprung in Sudan hat und nach dem 15. Juli 2026 aus…
Folgender Artikel wird eingefügt: (1) Es ist verboten, in Anhang III aufgeführtes Gold unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen,…
Es ist verboten, in Anhang III aufgeführtes Gold unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen, wenn es seinen Ursprung in Sudan hat und…
Am 9. Oktober 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2135 und die Verordnung (EU) 2023/2147 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.