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Um mehr Transparenz bei der Verwendung von Recyclingstoffen durch die Automobilindustrie zu gewährleisten und Anreize für eine Erhöhung des Rezyklatanteils zu bieten, sollten die Erzeuger verpflichtet werden, technische Unterlagen vorzulegen, aus denen der prozentuale Anteil an Recyclingstoffen in den neuen Fahrzeugtypen hervorgeht, für die eine Typgenehmigung beantragt wird. Diese Anforderung sollte für eine Auswahl an Werkstoffen gelten, bei denen eine Erhöhung des Rezyklatanteils in Fahrzeugen besonders große ökologische Vorteile mit sich bringen würde. Die obligatorische Erklärung sollte der Typgenehmigungsbehörde zusammen mit anderen Unterlagen als Teil des Antrags auf Typgenehmigung vorgelegt werden.
Die Typgenehmigungsbehörden überprüfen, ob die erforderlichen Unterlagen von den Erzeugern vorgelegt wurde und die in Absatz 1 genannten Informationen enthält.
Das Typgenehmigungssystem gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 verpflichtet Erzeuger dazu, ihre Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen…
Die Kennzeichnung des Rezyklatanteils in Verpackungen sollte nicht verpflichtend sein, da diese Informationen nicht von entscheidender Bedeutung sind, um die…
Die Förderung der Verwendung von recyceltem Kunststoff in Fahrzeugen beruht auf der Prämisse, dass der Rezyklatanteil selbst auf ökologisch nachhaltige Weise…
Die Mitgliedstaaten schreiben in jedem einzelnen Fall den betreffenden Wirtschaftsbeteiligten vor, Informationen zu veröffentlichen über: — die verwertungs- und…
Mit der Änderung der Unterlagen, die für die Typgenehmigung verwendet werden, sollen einerseits den Genehmigungsbehörden angemessene Angaben für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.