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Ungeachtet der in der Richtlinie 2000/53/EG enthaltenen Verpflichtung, alle Altfahrzeuge zur Behandlung an eine zugelassene Behandlungsanlage zu übergeben, gibt es einen erheblichen Anteil an Fahrzeugen, deren Verbleib nicht bekannt ist, die entweder illegal behandelt oder als Altfahrzeuge ausgeführt wurden oder deren Status den Zulassungsbehörden der Mitgliedstaaten nicht ordnungsgemäß gemeldet wird. Diese Fahrzeuge werden als „Fahrzeuge mit ungewissem Verbleib“ bezeichnet. Die Mitgliedstaaten sollten verstärkt zusammenarbeiten, um die Anzahl der Fahrzeuge mit ungewissem Verbleib zu verringern. Durch die Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Verwertungsnachweisen und die Verpflichtung, die Behörden der Mitgliedstaaten, in denen das Fahrzeug zugelassen ist, über die Ausstellung eines Verwertungsnachweises zu informieren, sollte der Verbleib von Altfahrzeugen besser verfolgt werden können.
Fahrzeuge mit ungewissem Verbleib wurden als eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung der Richtlinie 2000/53/EG ermittelt. Das Fehlen eines…
Eine der größten praktischen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung der Richtlinie 2000/53/EG betrifft die Feststellung, ob ein Fahrzeug zum…
Es sollte eine Verpflichtung zur endgültigen Aufhebung der Zulassung eines Fahrzeugs, das laut einer Mitteilung als Altfahrzeug gemäß der Richtlinie 2000/53/EG…
In ihrer Bewertung der Richtlinie 2000/53/EG betrachtete die Kommission das Fehlen von Vorschriften über verpflichtende Inspektionen als einen Mangel der…
Die zugelassene Behandlungsanlage sollte dem letzten Fahrzeugeigner bei der Übergabe des Altfahrzeugs einen Verwertungsnachweis ausstellen. Dies ist…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten spielen eine wichtige Rolle bei der Überprüfung der Erfüllung der Pflichten im Rahmen dieser Verordnung im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.