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In ihrer Bewertung der Richtlinie 2000/53/EG stellte die Kommission fest, dass der Öffentlichkeit gebrauchte Ersatzteile und Bauteile von nicht identifizierten Anbietern angeboten werden und oftmals aus illegalen Tätigkeiten resultieren. Daher sollten neue Anforderungen für den Handel mit gebrauchten, wiederaufgearbeiteten oder überholten Teilen und Bauteilen festgelegt werden. Diese Teile und Bauteile sollten vor allem mit einem Etikett gekennzeichnet werden, auf dem der Name des Teils oder Bauteils und die Kontaktdaten der zugelassenen Behandlungsanlage, die das Teil oder Bauteil entfernt hat, angegeben sind, und sie sollten ferner angemessen vor Beschädigungen bei der Beförderung sowie beim Ver- und Abladen der Teile und Bauteile geschützt werden. Die zugelassene Behandlungsanlage, die das Teil oder das Bauteil entfernt hat, sollte eine Kopie der Rechnung oder des Vertrags im Zusammenhang mit der Verbringung dieser Teile zur Hand haben, falls die zuständige Behörde derartige Unterlagen verlangt.
Beim Verkauf von gebrauchten, wiederaufgearbeiteten oder überholten Teilen und Bauteilen an Verbraucher stellen die Wirtschaftsteilnehmer sicher, dass diese…
Angesichts des Potenzials zur Wiederaufarbeitung und Überholung in der Automobilindustrie und ihres Beitrags zur Kreislaufwirtschaft muss den in dieser Branche…
Handelt es sich bei dem Endnutzer um einen Verbraucher, würde der Verkauf gebrauchter, wiederaufgearbeiteter oder überholter Teile und Bauteile von Unternehmen…
In ihrer Bewertung der Richtlinie 2000/53/EG betrachtete die Kommission das Fehlen von Vorschriften über verpflichtende Inspektionen als einen Mangel der…
Wenngleich digitale Codierung für die Steuerung verschiedener Teile und Bauteile in Fahrzeugen zunehmend zum Einsatz kommt, wurde bei der Bewertung der…
Nachdem die zugelassenen Behandlungsanlagen Teile und Bauteile aus einem Altfahrzeug entfernt haben, sollten sie auf der Grundlage objektiver Kriterien im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.