Erwägungsgrund 31 32026R1738
Die Bedingungen, die für in Drittländern recycelte Werkstoffe gelten, einschließlich der Auditanforderungen, sollten erst ab dem 14. August 2030 gelten und die Kommission sollte die erwarteten Auswirkungen dieser Bedingungen vor dem Hintergrund der Entwicklung der Marktlage und der Handelsbeziehungen umfassender bewerten und dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 14. August 2028 über ihre Bewertung Bericht erstatten.