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Um den Landwirten einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen, ihre Verhandlungsposition gegenüber den verarbeitenden Betrieben und anderen Akteuren in der Lieferkette zu stärken und für eine gerechtere Verteilung der Wertschöpfung entlang der Lieferkette zu sorgen, sollte die Möglichkeit, Vertragsbedingungen im Namen ihrer Mitglieder für einen Teil ihrer oder ihre gesamte Erzeugung zu verhandeln, auf nicht anerkannte Erzeugerorganisationen, einschließlich Genossenschaften oder anderer nach nationalem Recht anerkannter gleichwertiger Rechtsformen, ausgeweitet werden, sofern sie die auf Unionsebene festgelegten Kriterien zur Anerkennung erfüllen und Tätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 ausüben, einschließlich der Bündelung des Angebots und des Inverkehrbringens der Erzeugnisse ihrer Mitglieder. Diese Möglichkeit sollte angemessenen Beschränkungen unterliegen, um die Gleichbehandlung der Mitglieder anerkannter und nicht anerkannter Erzeugerorganisationen zu gewährleisten. Insbesondere sollte sie nur auf nicht anerkannte Erzeugerorganisationen ausgeweitet werden, die bei einem Mitgliedstaat einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben und innerhalb von vier Monaten nach Einreichung dieses Antrags oder, falls von diesem Mitgliedstaat innerhalb dieses Zeitraums keine Entscheidung getroffen wird, innerhalb von fünf Jahren nach Einreichung ihres Antrags, es sei denn, der Mitgliedstaat lehnt in der Zwischenzeit die Anerkennung ab.
Abweichend von Artikel 101 Absatz 1 AEUV darf eine Erzeugerorganisation, die gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels anerkannt ist, oder eine…
Um die Verhandlungsposition der anerkannten Erzeugerorganisationen zu stärken und die nachhaltige Entwicklung der landwirtschaftlichen Erzeugung zu…
Damit eine rentable Entwicklung der Erzeugung und auf diese Weise ein angemessener Lebensstandard der Erzeuger im Rindfleisch- und im Olivenölsektor sowie der…
Um die Flexibilität für die Mitgliedstaaten zu erhöhen und das Verfahren für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen zu vereinfachen und dadurch die…
Es ist angebracht, gemeinsame Bedingungen für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden durch die Mitgliedstaaten, für die Ausdehnung der…
Die bestehenden Vorschriften über die Begriffsbestimmung und Anerkennung der Erzeugerorganisationen, ihrer Vereinigungen und der Branchenverbände sollten daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.