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Es ist angebracht, gemeinsame Bedingungen für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden durch die Mitgliedstaaten, für die Ausdehnung der von den Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden genehmigten Regeln und die Verteilung der damit verbundenen Kosten festzulegen. Die Ausdehnung der Regeln sollte von der Kommission genehmigt werden.
Die Mitgliedstaaten können Branchenverbände anerkennen, die dies beantragen, sofern sie
Die Mitgliedstaaten können auf Antrag beschließen, einer Erzeugerorganisation, die in mehreren Sektoren nach Artikel 1 Absatz 2 tätig ist, mehr als eine…
Die bestehenden Vorschriften über die Begriffsbestimmung und Anerkennung der Erzeugerorganisationen, ihrer Vereinigungen und der Branchenverbände sollten daher…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Bestimmungen dieser Verordnung hinsichtlich der Fristen, der Verfahren, sowie der Form der…
Um Diskriminierungen zwischen den Erzeugern zu vermeiden und die Einheitlichkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten, sind für die gesamte…
Die bestehenden Bestimmungen in verschiedenen Sektoren, mit denen die Wirkung der Tätigkeit der Erzeugerorganisationen, ihrer Vereinigungen und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.