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Die Satzungen von Erzeugerorganisationen verpflichten ihre Mitglieder, die Mitgliedschaft für jedes bestimmte Erzeugnis auf eine einzige Erzeugerorganisation zu beschränken, um Stabilität für die Erzeugerorganisation zu schaffen, opportunistisches Verhalten der Mitglieder zu verhindern, indem die Möglichkeit für sie, ihre Mengen frei bei verschiedenen Erzeugerorganisationen abzusetzen, eingeschränkt wird, und die Kohärenz bei der Vertretung ihrer Mitglieder zu wahren. Gleichzeitig sollte es einem Erzeuger möglich sein, für unterschiedliche Erzeugnisse des Betriebs Mitglied verschiedener Erzeugerorganisationen sein. Daher sollte präzisiert werden, dass mehrere Mitgliedschaften in hinreichend begründeten Fällen möglich sind, sofern sich die Produkte unter anderem im Hinblick auf ihre besonderen Merkmale oder der unterschiedlichen vorgesehenen Endverwendungen hinreichend voneinander unterscheiden.
nur Mitglied einer einzigen Erzeugerorganisation für ein bestimmtes Erzeugnis ihres Betriebs zu sein, wobei sich ein bestimmtes Erzeugnis auf Erzeugnisse…
Abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 kann einer Erzeugerorganisation auch eine erzeugende Person, die zugleich Mitglied einer oder mehrerer anderer…
Mitglied einer anerkannten Erzeugerorganisation kann auch sein: Durch die Mitgliedschaft der in Satz 1 genannten Person darf das Erreichen der im Unionsrecht…
Die Satzung einer Erzeugerorganisation im Sektor Obst und Gemüse verpflichtet ihre Mitglieder insbesondere dazu, a) die von der Erzeugerorganisation erlassenen…
Die bestehenden Vorschriften über die Begriffsbestimmung und Anerkennung der Erzeugerorganisationen, ihrer Vereinigungen und der Branchenverbände sollten daher…
Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) nur Mitglied einer einzigen Erzeugerorganisation für ein bestimmtes Erzeugnis ihres Betriebs zu sein, wobei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.