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Um die Parteien zu einer gütlichen Einigung im Falle von Streitigkeiten über den Abschluss oder die Änderung eines schriftlichen Vertrags zu ermutigen, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass den Parteien ein Mediationsmechanismus oder vergleichbare Mechanismen zur Verfügung stehen. Diese Mechanismen könnten bereits bestehende Mechanismen oder zu diesem Zweck eingerichtete Mechanismen umfassen. Dabei könnten unter anderem Organisationen, die Landwirte vertreten, Branchenverbände, zugelassene private Mediationsdienste oder andere unabhängige Streitbeilegungsstellen einbezogen werden. Diese Mechanismen sollten unparteiisch sein und ihre Anwendung sollte für die Vertragsparteien freiwillig sein. Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission über die in ihrem Hoheitsgebiet bestehenden Mechanismen unterrichten.
Die Mitgliedstaaten sollten derartige Mechanismen festlegen, die auch den Rückgriff auf marktgestützte Lösungen einschließen können, aber sie sollten nicht…
Die Mitgliedstaaten sollten darauf hinwirken, dass der breiten Öffentlichkeit Informationen darüber zur Verfügung gestellt werden, wie mit Mediatoren und…
Damit die Lizenzen für Rechte an audiovisuellen Werken leichter an Videoabrufdienste vergeben werden können, sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet sein,…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Parteien, die mit Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Lizenzierung von Rechten konfrontiert sind, wenn sie den…
Zur Überwindung bestehender Mängel bei der Konsultation der Verbraucher und der angemessenen Berücksichtigung der Interessen der Bürger sollten die…
Das Amt sollte die Parteien dazu anhalten, alternative Streitbeilegung – wie etwa Mediation – zu nutzen, um zu einer gütlichen Einigung zu gelangen. Zu diesem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.