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Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1804 wird der Geltungsbeginn des Mechanismus zur Änderung der Preisobergrenze für Rohöl verschoben. Mit dem Beschluss (GASP) 2025/1495 des Rates wurde ein Verfahren eingeführt, um diese Preisobergrenze anhand des durchschnittlichen Marktpreises für russisches Rohöl anzupassen. Diese Verschiebung soll dem Rat mehr Zeit geben, um etwaige Änderungen, die angesichts von Marktentwicklungen erforderlich sein könnten, zu prüfen und anzunehmen, und so einen geordneten und wohlüberlegten Entscheidungsprozess gewährleisten.