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Die Zahl der als Heimtiere gehaltenen Hunde und Katzen in der Union ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen, was zeigt, dass diese Tiere den Unionsbürgern am Herzen liegen. Das Wohlergehen der Tiere ist ein in Artikel 13 AEUV verankerter Wert der Union, wonach die Union und ihre Mitgliedstaaten dem Wohlergehen von Tieren als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung tragen müssen.
Das Wohlergehen von Tieren ist ein Wert der Union, der in Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert ist.
Lebende Tiere, einschließlich Hunden und Katzen, fallen unter Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und sind Teil der…
In Artikel 13 AEUV werden Tiere als fühlende Wesen anerkannt. Die Unionsrechtsvorschriften über das Tierwohl verpflichten Tiereigentümer, Tierhalter und…
In den vergangenen zehn Jahren ist die Nachfrage nach Hunden und Katzen, die als Heimtiere gehalten werden, erheblich gestiegen. Infolgedessen haben die Zucht…
Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Unionsvorschriften regelmäßig einer Überprüfung und einer Bewertung unterzogen werden, damit sie erforderlichenfalls…
Die Einstellung der Bürger zum Wohlergehen von Hunden und Katzen ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. Einige Mitgliedstaaten haben daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.