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Die Einstellung der Bürger zum Wohlergehen von Hunden und Katzen ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. Einige Mitgliedstaaten haben daher bereits umfassende Vorschriften zum Wohlergehen dieser Tiere erlassen. Da in dieser Verordnung Mindestanforderungen festgelegt werden, sollten die Mitgliedstaaten strengere nationale Vorschriften beibehalten oder annehmen dürfen, die auf einen umfassenderen Schutz von Hunden und Katzen abzielen als die in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften, sofern diese nationalen Vorschriften das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts nicht beeinträchtigen.
Diese Verordnung hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, strengere nationale Vorschriften beizubehalten oder zu erlassen, die auf einen umfassenderen Schutz…
Die Europäischen Bürger erwarten, dass bei der Schlachtung von Tieren Mindestvorschriften für den Tierschutz eingehalten werden. In bestimmten Bereichen hängt…
Die Einstellung zu Tieren hängt auch von der Wahrnehmung in den einzelnen Mitgliedstaaten ab, und in einigen Mitgliedstaaten wird die Beibehaltung umfassenderer…
Es bestehen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Anforderungen an die Unterbringung und Pflege von Tieren, die zur Verzerrung des…
Um die uneingeschränkte Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten Vorschriften über Sanktionen für Verstöße gegen diese…
Lebende Tiere, einschließlich Hunden und Katzen, fallen unter Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und sind Teil der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.