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Auf dem Unionsmarkt üben verschiedene Arten von Unternehmern verschiedene Arten von Tätigkeiten im Hinblick auf das Inverkehrbringen von Hunden und Katzen aus. Neben gewerblichen Züchtern gibt es bestimmte Verkaufsbetriebe, in denen Hunde und Katzen, die in der Regel in anderen Betrieben geboren und gezüchtet wurden, zum Zweck des Verkaufs oder der Sammlung zusammengeführt und gehalten werden. In einigen Fällen ist der Schutz dieser Hunde und Katzen suboptimal, und derzeit gelten für derlei Betriebe keine gemeinsamen Tierwohlstandards. Da es sich bei Verkaufsbetrieben um gewerbliche Unternehmer handelt, die Hunde und Katzen in Verkehr bringen, ist es notwendig, die Anforderungen dieser Verordnung auf diese Betriebe anzuwenden.
Obwohl einige der Zuchtbetriebe von zugelassenen Züchtern nach einem guten Tierhaltungsstandard geführt werden, stammt eine erhebliche Anzahl der in der Union…
In der Union werden Hunde und Katzen gehandelt und gehalten. Sie haben ihre eigenen besonderen biologischen und verhaltensmäßigen Bedürfnisse. Das Fehlen von…
Trotz der Unterschiede bei den Tätigkeiten von Zucht- und Verkaufsbetrieben einerseits und Tierheimen und Pflegestellen andererseits zeichnen sie sich alle…
Um das reibungslose Funktionieren des Marktes für Hunde und Katzen zu gewährleisten und zur sinnvollen Entwicklung des Heimtiersektors insgesamt beizutragen,…
Das Inverkehrbringen von Hunden und Katzen, ob zur Gewinnerzielung oder unentgeltlich, hat Auswirkungen auf den Binnenmarkt. Um Betrug vorzubeugen, sollte daher…
Es gibt Hinweise darauf, dass im Unionsgebiet Tätigkeiten – in einigen Fällen mit einer grenzübergreifenden Komponente – stattfinden, bei denen Hunde und Katzen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.