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Unternehmer von Tierheimen sind private oder öffentliche Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen, die nicht gewollte oder streunende Hunde und Katzen oder früher im Eigentum befindliche Hunde und Katzen, die abhandengekommen sind, beschlagnahmt oder ausgesetzt wurden, aufnehmen und halten. Manchmal führt die unkontrollierte Vermehrung oder die Überzüchtung zur Vermehrung streunender Hunde und Katzen, die am Ende in Tierheimen landen. Je nach Hintergrund können diese Hunde und Katzen rein- oder gemischtrassig sein und Würfe von Hunden und Katzen umfassen, die sich im Tierheim fortgepflanzt haben. Tierheime können eine große Anzahl von Hunden und Katzen halten und sie verkaufen oder zur Adoption oder Weitervermittlung anbieten, bisweilen kostenlos oder gegen Zahlung der anfallenden angemessenen Kosten.
„Unternehmer“ jede natürliche oder juristische Person, die Hunde oder Katzen in Verkehr bringt und für einen Zuchtbetrieb, einen Verkaufsbetrieb oder ein…
Die Unternehmer von Zucht- und Verkaufsbetrieben stellen sicher, dass Hunde und Katzen gemäß Anhang I Nummer 2 untergebracht werden. Die Unternehmer von…
Die Mitgliedstaaten haben festgestellt, dass Unternehmer, die für nicht gewollte, ausgesetzte, streunende, abhandengekommene oder beschlagnahmte Hunde oder…
Um das reibungslose Funktionieren des Marktes für Hunde und Katzen zu gewährleisten und zur sinnvollen Entwicklung des Heimtiersektors insgesamt beizutragen,…
Trotz der Unterschiede bei den Tätigkeiten von Zucht- und Verkaufsbetrieben einerseits und Tierheimen und Pflegestellen andererseits zeichnen sie sich alle…
In Anbetracht der Kosten für den Betrieb eines Tierheims und des öffentlichen Nutzens dieser Tätigkeit werden die Mitgliedstaaten ermutigt, Maßnahmen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.