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Um die ordnungsgemäße Durchsetzung der vorliegenden Verordnung zu gewährleisten, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die zuständigen Behörden in der Lage sind, die Betriebe zu ermitteln, die ihren amtlichen Kontrollen unterliegen. Daher ist es erforderlich, dass Unternehmer, die Hunde oder Katzen in Betrieben halten, den zuständigen Behörden ihre Tätigkeiten melden und dass die zuständigen Behörden ein aktualisiertes Verzeichnis dieser Betriebe führen. Um den Verwaltungsaufwand für die Unternehmer so gering wie möglich zu halten, sollten die zuständigen Behörden zu diesem Zweck auf Informationen oder Daten aus dem einschlägigen Verzeichnis der Betriebe gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 zurückgreifen.
Unternehmer haben Kenntnisse aus erster Hand über die in ihrer Obhut befindlichen Tiere. Daher sollten sie stets aktuelle Aufzeichnungen über Informationen…
Um zu gewährleisten, dass jederzeit aktuelle Informationen zu registrierten Betrieben und Unternehmern sowie zu zugelassenen Betrieben zur Verfügung stehen,…
Die vorliegende Verordnung konzentriert sich auf zwei Elemente. Sie regelt die Tierwohlanforderungen bei der Zucht oder Haltung von Hunden und Katzen, die in…
Es ist notwendig, Regelungen zu amtlichen Kontrollen über die Einhaltung der Vorschriften der vorliegenden Verordnung und zu anderen amtlichen Tätigkeiten der…
Um die uneingeschränkte Anwendung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten Vorschriften über Sanktionen für Verstöße gegen diese…
Für die Zwecke dieser Verordnung sollten die Namen natürlicher Personen und die entsprechenden Kontaktdaten in den Dokumenten erscheinen, die von der Kommission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.