Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Netz für Heimtiere (Pet Animal Network — PAN) im Rahmen des Netzes für Amtshilfe und Zusammenarbeit (Administrative Assistance and Cooperation — AAC) erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und unterstützt sie dabei, illegale Betriebe zu ermitteln, damit verbundene Netze zu zerschlagen und die wirksame Durchsetzung der geltenden Vorschriften sicherzustellen. Gemäß Titel IV der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Verstöße gegen die vorliegende Verordnung über das PAN zu melden. Dies trägt zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs bei, was von entscheidender Bedeutung ist, um dem grenzübergreifenden Charakter bestimmter illegaler Tätigkeiten zu begegnen und das Tierwohl und die Verbraucherinteressen in der gesamten Union zu schützen.
In zahlreichen Politikbereichen, die in den sachlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, gibt es Kooperationsmechanismen, über die die zuständigen…
Es gibt Hinweise darauf, dass illegale Händler ihren Handel oft unter dem Deckmantel betreiben, selbst Heimtiereigentümer zu sein. So ging beispielsweise aus…
Die Asylagentur sollte ein oder mehrere Netze von zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten einrichten und fördern, um die praktische Zusammenarbeit und den…
Im Hinblick auf die Ziele dieser Verordnung und zur Förderung eines reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes, das das Vertrauen der Verbraucher in diesen…
Damit die in dieser Verordnung enthaltenen Unionsbestimmungen über Zuchttiere und deren Zuchtmaterial wirksam angewendet werden, müssen die zuständigen Behörden…
Um den Verbraucherschutz zu verbessern und eine ordnungsgemäße Rückverfolgbarkeit von in die Union eingeführten Hunden und Katzen sicherzustellen, sollte im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.