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Damit sich die Wirtschaftsbeteiligten auf die neuen Höchstgehalte für Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder sowie die niedrigeren Höchstgehalte für pflanzliche Öle und Fette, Fischöle und Öle anderer mariner Organismen, die zur Herstellung von Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, einstellen können, sollte bis zur Anwendung der neuen Höchstgehalte eine ausreichend lange Zeitspanne vorgesehen werden.
Mittlerweile sind Daten zum Vorkommen von Glycidylfettsäureestern und der Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureestern in Beikost und Getreidebeikost für…
Ein spezifischer niedrigerer Gehalt wurde für pflanzliche Öle und Fette, Fischöle und Öle anderer mariner Organismen festgelegt, die zur Herstellung von Beikost…
Damit sich die Wirtschaftsakteure auf die neuen Vorschriften für Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder sowie für Beikost vorbereiten können, sollte eine…
Da Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder lange haltbar sind, sollten diese Lebensmittel weiter in Verkehr bleiben dürfen, sofern sie vor dem…
Damit sich die Wirtschaftsakteure auf die mit der vorliegenden Verordnung eingeführten neuen Vorschriften vorbereiten können, sollte bis zur Anwendung der neuen…
Es sollte eine angemessene Frist eingeräumt werden, damit sich die Lebensmittelunternehmer auf die in dieser Verordnung festgelegten Höchstgehalte vorbereiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.