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Ein spezifischer niedrigerer Gehalt wurde für pflanzliche Öle und Fette, Fischöle und Öle anderer mariner Organismen festgelegt, die zur Herstellung von Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind. Zum Zeitpunkt der Annahme der Verordnung (EU) 2023/915 wurden keine Höchstgehalte für Glycidylfettsäureester und für die Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureestern für Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder festgelegt, da Daten zum Vorkommen fehlten.
Mittlerweile sind Daten zum Vorkommen von Glycidylfettsäureestern und der Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureestern in Beikost und Getreidebeikost für…
In der Verordnung (EU) 2023/915 wurden Höchstgehalte für Glycidylfettsäureester, ausgedrückt als Glycidol, sowie für die Summe aus 3-MCPD und…
Damit sich die Wirtschaftsbeteiligten auf die neuen Höchstgehalte für Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder sowie die niedrigeren…
In zusammengesetzten Lebensmitteln, die pflanzliche Öle enthalten, wurden hohe Gehalte an Glycidylfettsäureestern und der Summe aus 3-MCPD und…
In Getreidebeikost und anderer Beikost darf kein Stoff in einer die Gesundheit von Säuglingen und Kleinkindern gefährdenden Menge enthalten sein. Die…
In Anhang I Abschnitt 5 der Verordnung (EU) 2023/915 erhalten die Unterabschnitte 5.3 „Summe aus 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und 3-MCPD-Fettsäureestern,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.