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In der Verordnung (EU) 2023/915 wurden Höchstgehalte für Glycidylfettsäureester, ausgedrückt als Glycidol, sowie für die Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureestern, ausgedrückt als 3-MCPD, in Bezug auf pflanzliche Öle und Fette, Fischöle und Öle anderer mariner Organismen festgelegt. In Anbetracht der Gesundheitsgefahren für Säuglinge und Kleinkinder wurden in der genannten Verordnung auch spezifische Höchstgehalte für Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder sowie für Kleinkindnahrung festgelegt.
Ein spezifischer niedrigerer Gehalt wurde für pflanzliche Öle und Fette, Fischöle und Öle anderer mariner Organismen festgelegt, die zur Herstellung von Beikost…
Höchstgehalte für die Summe aus 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und 3-MCPD-Fettsäureestern in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmitteln für…
Als mit der Verordnung (EU) 2020/1322 der Kommission die Höchstgehalte für die Summe aus 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und 3-MCPD-Fettsäureestern in…
Mittlerweile sind Daten zum Vorkommen von Glycidylfettsäureestern und der Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureestern in Beikost und Getreidebeikost für…
In Anhang I Abschnitt 5 der Verordnung (EU) 2023/915 erhalten die Unterabschnitte 5.3 „Summe aus 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und 3-MCPD-Fettsäureestern,…
In zusammengesetzten Lebensmitteln, die pflanzliche Öle enthalten, wurden hohe Gehalte an Glycidylfettsäureestern und der Summe aus 3-MCPD und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.