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Am 14. Juli 2017 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Xanthan (E 415) als Lebensmittelzusatzstoff ab. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass keine numerische akzeptierbare Tagesdosis benötigt wird und hinsichtlich der gemeldeten Verwendungen und Verwendungsmengen keine Sicherheitsbedenken bestehen. Die Behörde gab an, dass Säuglinge unter 12 Wochen bei der Neubewertung von Xanthan (E 415) als Lebensmittelzusatzstoff nicht berücksichtigt wurden. Die Behörde empfahl, an den Spezifikationen für Xanthan (E 415) in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 einige Änderungen vorzunehmen.
Am 21. März 2023 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten ab, das die Neubewertung von Xanthan (E 415) als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln für…
Am 26. September 2017 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) als…
Am 18. Juli 2018 veröffentlichte die Behörde eine öffentliche Aufforderung zur Übermittlung technischer und toxikologischer Daten zu Xanthan (E 415) betreffend…
Am 6. Juli 2017 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Pektin (E 440i) und amidiertem Pektin (E 440ii) als…
Am 20. Dezember 2017 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Polyglycerinestern von Speisefettsäuren (E 475) als…
Am 24. Februar 2017 gab die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Guarkernmehl (E 412) als Lebensmittelzusatzstoff ab. Die Behörde kam…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.