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Ist die Leistung einer Sicherheit nicht zwingend vorgeschrieben, aber die Zollbehörden sind nicht sicher, dass der einer Zollschuld entsprechende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag und andere Abgaben fristgerecht entrichtet werden, so verlangen sie eine Sicherheit in der Höhe eines Betrags, die in Artikel 195 genannte Höhe nicht überschreitet.
Ist die Leistung einer Sicherheit fakultativ, so verlangen die Zollbehörden eine Sicherheitsleistung, wenn die fristgerechte Entrichtung der der Zollschuld…
Ist die Leistung einer Sicherheit zwingend vorschrieben, so setzen die Zollbehörden den Betrag dieser Sicherheitsleistung in der Höhe des genauen Betrags der…
Verlangen die Zollbehörden eine Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder eine entstandene Zollschuld, so deckt sie den Einfuhr- oder…
Stellen die Zollbehörden fest, dass die geleistete Sicherheit die fristgerechte Entrichtung der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und…
Unbeschadet des Artikels 202 verlangen die Zollbehörden für eine bestimmte Ware nur eine Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung für bestimmte Waren gilt…
Stellen die Zollbehörden fest, dass die geleistete Sicherheit die fristgerechte Entrichtung der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.