Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Bestimmungen dieser Verordnung, einschließlich der Bestimmungen über den Einführer im Rahmen von Fernverkäufen, stellen weder de jure noch de facto eine allgemeine Überwachungsverpflichtung für Anbieter von Vermittlungsdiensten dar.
Anbietern von Vermittlungsdiensten wird keine allgemeine Verpflichtung auferlegt, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen…
Diese Verordnung gilt weder für Dienstleistungen, die keine Vermittlungsdienste sind, noch für Anforderungen, die an eine solche Dienstleistung gestellt werden,…
Die Anbieter von Vermittlungsdiensten sollten – weder de jure noch de facto – einer allgemeinen Überwachungspflicht unterliegen. Dies betrifft nicht die…
Wenngleich spezielle Anforderungen festgelegt werden, so sollten die in dieser Verordnung festgelegten Pflichten nicht als allgemeine Pflicht für Anbieter von…
Die vorliegende Verordnung sollte die Verpflichtung der Anbieter von Datenvermittlungsdiensten zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 und die Verantwortung…
Aus der bloßen Einhaltung dieser Verordnung an sich sollte sich für einen Anbieter nicht die Verpflichtung ergeben, außervertragliche gesetzliche Anforderungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.