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Ist eine Person, die Waren über Fernverkäufe liefert oder Fernverkäufe von Waren erleichtert, die aus Drittländern in das Zollgebiet der Union eingeführt werden, nicht im Zollgebiet der Union ansässig, so sollte es möglich sein, die Waren in ein Zollverfahren zu überführen, wenn ein indirekter Vertreter, der den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten besitzt, die Waren bei Fernverkäufen im eigenen Namen und im Auftrag des Einführers in Verkehr bringt und die entsprechenden Verpflichtungen des Einführers im Rahmen von Fernverkäufen übernimmt.
die Waren der Einführer im Rahmen von Fernverkäufen im Zollgebiet der Union eingetroffen sind,
Einführer im Rahmen von Fernverkäufen, die an Fernverkäufen von Waren, die im Rahmen der IOSS-Regelung in das Zollgebiet der Union eingeführt werden sollen,…
Geprüfte vertrauenswürdige Handelsbeteiligte, die ein Zolllager für Fernverkäufe gemäß Artikel 145 betreiben, überlassen nur die Waren, die in das…
Im Falle von Fernverkäufen wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Person, die Waren über Fernverkäufe liefert oder Fernverkäufe von Waren erleichtert, um…
Die Person, die Waren über Fernverkäufe liefert oder Fernverkäufe von Waren erleichtert, die aus Drittländern in das Zollgebiet der Union eingeführt werden, und…
Gibt die Person, die Waren über Fernverkäufe liefert oder Fernverkäufe von Waren erleichtert, an, dass sie als Einführer handelt, so sollte diese Person…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.