Erwägungsgrund 11 32016R1015VERORDNUNG (EU) 2016/1015 DER KOMMISSION vom 17. Juni 2016 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 1-Naphthylacetamid, 1-Naphthylessigsäure, Chloridazon, Fluazifop-P, Fuberidazol, Mepiquat und Tralkoxydim in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 8 32024R0352VERORDNUNG (EU) 2024/352 DER KOMMISSION vom 22. Januar 2024 zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von (Z)-13-Hexadecen-11-yn-1-yl-acetat, (Z,Z,Z,Z)-7,13,16,19-Docosatetraen-1-yl-isobutyrat, Acrinathrin, Azimsulfuron, Famoxadon, Prochloraz und Natriumhypochlorit in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den geänderten RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 11 32025R0146VERORDNUNG (EU) 2025/146 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2025 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Zoxamid in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 11 32015R1910VERORDNUNG (EU) 2015/1910 DER KOMMISSION vom 21. Oktober 2015 zur Änderung der Anhänge III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Guazatin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 14 32024R0398VERORDNUNG (EU) 2024/398 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2024 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Haloxyfop in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.
Erwägungsgrund 11 32015R2075Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.