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VERORDNUNG (EU) 2026/215 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2026 zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Dimoxystrobin, Ethephon und Propamocarb in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
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