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Fischereifahrzeuge der Union dürfen im Jahr 2026 keine Makrele umladen, die im Rahmen gezielter Fischerei von Fischereifahrzeugen unter der Flagge der Russischen Föderation im NEAFC-Regelungsbereich gefangen wurde, nachdem die Fänge dieser Schiffe zusammen 1 495 Tonnen überschritten haben.
Fischereifahrzeuge der Union erbringen keine Betankungs- oder anderen Unterstützungsdienste für Schiffe, die Makrele an Bord haben, die im Jahr 2026 im Rahmen gezielter Fischerei von Fischereifahrzeugen unter der Flagge der Russischen Föderation im NEAFC-Regelungsbereich gefangen wurde, nachdem die Fänge dieser Schiffe zusammen 1 495 Tonnen überschritten haben.
In Gewässern und Häfen der Union sind Anlandungen, Umladungen und die Erbringung anderer Hafendienste für Schiffe verboten, die Makrele an Bord haben, die im Jahr 2026 im Rahmen gezielter Fischerei von Fischereifahrzeugen unter der Flagge der Russischen Föderation im NEAFC-Regelungsbereich gefangen wurde, nachdem die Fänge dieser Schiffe zusammen 1 495 Tonnen überschritten haben.
In Kapitel III wird der folgende Abschnitt eingefügt: „Abschnitt 1a Bewirtschaftungsmaßnahmen für Makrele (1) Fischereifahrzeuge der Union dürfen im Jahr 2026…
Die Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) hat eine Empfehlung für 2026 (im Folgenden „NEAFC-Empfehlung für 2026“) zur Einrichtung einer…
Tabelle 1 Art: Japanische Makrele (Scomber japonicus) Gebiet: NPFC-Übereinkommensbereich Union 6 000 (2)(3)(4) Vorsorgliche TAC Artikel 3 der Verordnung (EG)…
Folgender Abschnitt wird eingefügt: „ABSCHNITT 11A Fischerei auf Japanische Makrele (1) Für Fischereifahrzeuge der Union, die im NPFC-Übereinkommensbereich…
Fischereifahrzeuge, die gezielte Fischerei auf die in Absatz 2 genannten Bestände durchgeführt haben, dürfen nicht in Häfen der Union anlanden.
Tabelle 1 Art: Japanische Makrele Scomber japonicus Gebiet: NPFC-Übereinkommensbereich Union 6 000 Vorsorgliche TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.