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Die Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (Commission for the Conservation of Antarctic Marine Living Resources, CCAMLR) hat auf ihrer Jahrestagung 2025 Fangbeschränkungen für Bestände im CCAMLR-Übereinkommensbereich für den Zeitraum vom 1. Dezember 2025 bis zum 30. November 2026 angenommen. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.
Die Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (Commission for the Conservation of Antarctic Marine Living Resources, CCAMLR) hat auf…
Die Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (Commission for the Conservation of Antarctic Marine Living Resources, CCAMLR) hat auf…
Die Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (Commission for the Conservation of Antarctic Marine Living Resources, CCAMLR) hat auf…
Die Vertragsparteien der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) haben auf ihrer 37. Jahrestagung 2018 sowohl für Zielarten…
Die Vertragsparteien der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) haben auf ihrer 36. Jahrestagung 2017 sowohl für Zielarten…
Die Vertragsparteien der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (im Folgenden „CCAMLR“) haben auf ihrer 34. Jahrestagung 2015 sowohl…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.