Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Unionsquoten für Bestände im ICCAT-Übereinkommensbereich für 2026 wurden auf der ICCAT-Jahrestagung 2025 im Einklang mit mehreren ICCAT-Empfehlungen angepasst, nach denen die Union auf Antrag einen bestimmten Prozentsatz ihrer ungenutzten Fangquoten entweder von 2024 auf 2026 oder von 2025 auf 2026 übertragen darf. Bis zu einer solchen Anpassung der Unionsquoten sollten die Quoten für einzelne Mitgliedstaaten auf der Grundlage der von der ICCAT vor einer solchen Anpassung vereinbarten Gesamtquote der Union für 2026 festgelegt werden.
Die Unionsquoten für Bestände im ICCAT-Übereinkommensbereich für 2025 wurden auf der ICCAT-Jahrestagung 2024 im Einklang mit mehreren ICCAT-Empfehlungen…
Im Rahmen mehrerer ICCAT-Empfehlungen darf die Union auf Antrag einen festgesetzten prozentualen Anteil ihrer Quoten aus nicht ausgeschöpften Fangmöglichkeiten…
Im Rahmen mehrerer ICCAT-Empfehlungen kann die Union auf Antrag einen Prozentsatz ihrer ungenutzten Quote für ICCAT-Bestände vom vorletzten oder vorangegangenen…
Im Rahmen mehrerer Empfehlungen der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (International Commission for the Conservation of…
Die Quoten der einzelnen Mitgliedstaaten für bestimmte Bestände wurden auf der Grundlage der von der ICCAT bestimmten Gesamtquote der Union für 2022 vor der…
Die Mitgliedstaaten können gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2023/2053 beantragen, dass höchstens 5 % ihrer jährlichen Quote für Roten Thun im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.