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Hinsichtlich der Fangmöglichkeiten für Nordost-Arktischen Kabeljau und da keine Referenz-TAC für 2026 vorliegt, ist es angezeigt, eine vorläufige Unionsquote für Kabeljau in den Svalbard-Gewässern und den internationalen Gewässern des ICES-Untergebiets 1 und der ICES-Division 2b festzulegen, um eine Fortsetzung der Fangtätigkeiten der Unionsflotte im Jahr 2026 sicherzustellen. Die vorläufige Unionsquote sollte der Hälfte der für 2025 festgesetzten Unionsquote entsprechen und auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026 begrenzt werden. Diese vorläufige Unionsquote sollte den Mitgliedstaaten gemäß dem Beschluss 87/277/EWG des Rates vorbehaltlich der aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union erforderlichen Anpassungen gemäß Anhang 36 Tabelle E des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zugeteilt werden.
Hinsichtlich der Fangmöglichkeiten für Nordost-Arktischen Kabeljau ist es angezeigt, die Unionsquote für Kabeljau in den Svalbard-Gewässern und den…
Nach der Festsetzung einer Referenz-TAC für Nordost-Arktischen Kabeljau für 2026 sollte die endgültige Unionsquote für Kabeljau in den Svalbard-Gewässern und…
Hinsichtlich der Fangmöglichkeiten für Nordost-Arktischen Kabeljau ist es angezeigt, die Unionsquote für Kabeljau in den Svalbard-Gewässern und den…
Da die Beratungen mit Norwegen über den gleichberechtigten und nichtdiskriminierenden Zugang zu den Svalbard-Gewässern für Unions-Flotten, die in diesem Gebiet…
Mit der Verordnung (EU) 2022/109 des Rates wurde für das erste Quartal 2022 eine vorläufige Unionsquote von 4 500 Tonnen für Unionsflotten, die in den Gewässern…
Gemäß Artikel 11 des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union Einerseits und der Regierung Grönlands und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.