Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission enthält Bestimmungen über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Abweichend von Artikel 5 dürfen 2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)propan („Bisphenol A“ oder „BPA“) (CAS-Nr. 80-05-7) und andere gefährliche Bisphenole oder gefährliche…
Bei Bisphenol A (BPA) handelt es sich um eine chemische Verbindung, die bei der Herstellung von Materialien verwendet wird, die mit Lebensmitteln in Berührung…
Mit dieser Verordnung werden spezifische Anforderungen hinsichtlich der Verwendung von 4,4’-Isopropylidendiphenol (im Folgenden „Bisphenol A“ oder „BPA“)…
Die Kommission erlässt daraufhin eine Einzelmaßnahme gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, mit der die Verwendung des gefährlichen Bisphenols oder…
Mit Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/3190 wird eine Ausnahme vom Verbot gemäß Artikel 3 Absatz 1 der genannten Verordnung, bei der Herstellung der in…
Abweichend von Absatz 1 dürfen ein anderes gefährliches Bisphenol als BPA oder gefährliche Bisphenolderivate bei der Herstellung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.