Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission vom 19. Dezember 2024 über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die aufgrund spezifischer gefährlicher Eigenschaften eine harmonisierte Einstufung erhalten haben, in bestimmten Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/213 (Text von Bedeutung für den EWR)
Ausnahmsweise muss geprüft werden, wie entscheidend BPA bei der Herstellung bestimmter Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände für bestimmte Anwendungen in der Lebensmittelerzeugung ist und in welchem Umfang es bereits geeignete Alternativen gibt, wobei eine etwaige Exposition aufgrund solcher Anwendungen ebenso zu berücksichtigen ist wie die Frage, ob davon ein Gesundheitsrisiko ausgeht.
Erwägungsgrund 5 32024R3190Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen