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Im Jahr 2025 kam der STECF in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass zusätzlich zur Verringerung des Fischereiaufwands weitere Bewirtschaftungsmaßnahmen für Rote Tiefseegarnele in den geografischen GFCM-Untergebieten 8, 9, 10 und 11 erforderlich sind. Es ist daher angezeigt, die Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands um Höchstfangmengen zu ergänzen, auf den 2022, 2023, 2024 und 2025 angenommenen Maßnahmen aufzubauen und die Höchstfangmengen für Rote Tiefseegarnele in den geografischen GFCM-Untergebieten 8, 9, 10 und 11 auf mit der Verordnung (EU) 2025/219 für 2025 festgesetzten Niveau zu halten.
Im Jahr 2025 kam der STECF in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die fischereiliche Sterblichkeit von Afrikanischer Tiefseegarnele in den geografischen…
2020 kam der STECF in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Biomasse von Roter Tiefseegarnele in den geografischen Untergebieten 8, 9, 10 und 11 rückläufig…
Auf ihrer 48. Jahrestagung im Jahr 2025 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/48/2025/3 über die Verlängerung des Übergangszeitraums des mehrjährigen…
Auf ihrer 48. Jahrestagung im Jahr 2025 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/48/2025/9 über die Verlängerung des Übergangszeitraums des mehrjährigen…
Auf ihrer 48. Jahrestagung im Jahr 2025 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/48/2025/4 über die Verlängerung des Übergangszeitraums des mehrjährigen…
2020 kam der STEFC in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die fischereiliche Sterblichkeit von Afrikanischer Tiefseegarnele in den geografischen Untergebieten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.