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2020 kam der STECF in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Biomasse von Roter Tiefseegarnele in den geografischen Untergebieten 8, 9, 10 und 11 rückläufig war. 2021 kam der STECF in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die fischereiliche Sterblichkeit dieser Art sich nicht geändert hat und dass die Biomasse nach wie vor rückläufig ist. Angesichts der wissenschaftlichen Gutachten und der unveränderten Bestandslage ist es gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe b des Plans angezeigt, die Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands durch Fangbeschränkungen zu ergänzen und eine spezifische Fangbeschränkung für Rote Tiefseegarnele in den geografischen Untergebieten 8, 9, 10 und 11 festzulegen.
2020 kam der STEFC in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die fischereiliche Sterblichkeit von Afrikanischer Tiefseegarnele in den geografischen Untergebieten…
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1022 sollten die Fangmöglichkeiten für die in Artikel 1 derselben Verordnung genannten Bestände so festgelegt…
Auf ihrer 44. Jahrestagung im Jahr 2021 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/44/2021/7 über Bewirtschaftungsmaßnahmen für nachhaltige Schleppnetzfischerei auf Rote…
Auf ihrer 44. Jahrestagung im Jahr 2021 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/44/2021/8 über einen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für nachhaltige…
Auf ihrer 44. Jahrestagung im Jahr 2021 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/44/2021/6 über einen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für nachhaltige…
Fangmöglichkeiten für Afrikanische Tiefseegarnele (Aristeus antennatus) und Rote Tiefseegarnele (Aristaeomorpha foliacea) in Korsika, Ligurisches Meer,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.