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Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der slowenischen Flotte und ihrer geringen Auswirkungen auf die Bestände kleiner pelagischer Arten und Grundfischarten und in Übereinstimmung mit Absatz 33 der Empfehlung GFCM/44/2021/20 und Absatz 13 der Empfehlung GFCM/43/2019/5 ist es angebracht, die bestehenden Fischereistrukturen zu erhalten und den Zugang der slowenischen Flotte zu einer Mindestmenge an kleinen pelagischen Arten und eine Mindestaufwandszuteilung für Grundfischbestände zu gewährleisten.
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der slowenischen Flotte und ihrer geringen Auswirkungen auf die Bestände von kleinen pelagischen Arten und…
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der slowenischen Flotte und ihrer geringen Auswirkungen auf die Bestände kleiner pelagischer Arten und Grundfischarten…
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der slowenischen Flotte und ihrer geringen Auswirkungen auf die Bestände kleiner pelagischer Arten ist es angebracht,…
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der slowenischen Flotte und ihrer geringen Auswirkungen auf die Bestände kleiner pelagischer Arten ist es angebracht,…
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der slowenischen Flotte und ihrer geringen Auswirkungen auf die Bestände kleiner pelagischer Arten ist es angebracht,…
Bestehende Vorschriften über den eingeschränkten Zugang zu den Ressourcen in den 12-Seemeilen-Zonen der Mitgliedstaaten funktionieren zufriedenstellend und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.