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Da die Kraftstoffverbrauchswerte und die CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge, die sich aus den Regelprüfverfahren gemäß der Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission ergeben, durch Informationen ergänzt werden, die von der OBFCM-Einrichtung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2161 über den durchschnittlichen tatsächlichen Verbrauch der Fahrzeuge im praktischen Fahrbetrieb aufgezeichnet werden, und da diese Informationen von wesentlicher Bedeutung sind, um beurteilen zu können, ob die Regelprüfverfahren die durchschnittlichen CO2-Emissionen im praktischen Fahrbetrieb sowie die Höhe des Kraftstoff- und Stromverbrauchs angemessen widerspiegeln, sollte die Genauigkeit dieser OBFCM-Einrichtungen bei Prüfungen auf der Straße überprüft werden.
Bestimmung von CO2-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrischer Reichweite und Leistung für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 sowie Vorschriften für…
Die bei den Regelprüfverfahren im Labor gemessenen Werte für den Kraftstoff- und/oder Stromverbrauch sollten um Informationen zum durchschnittlichen Verbrauch…
Die erforderlichen Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die Emissionen aus dem Prüfverfahren mit transportablen Emissionsmesseinrichtungen (PEMS)…
Während die Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission Anforderungen an die Genehmigung schwerer Nutzfahrzeuge hinsichtlich der Emissionen und die…
Die Wirksamkeit der in dieser Verordnung festgelegten CO2-Emissionszielvorgaben hängt stark davon ab, wie repräsentativ die Methodik für die Bestimmung der…
Aus der Grundlage der gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vorgeschriebenen fortlaufenden Prüfung der einschlägigen Verfahren, Prüfzyklen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.