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Während die On-Board-Überwachung des Kraftstoffverbrauchs Teil des mit der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 eingeführten Typgenehmigungssystems für Motoren sein sollte, kann die Anforderung hinsichtlich der On-Board-Bestimmung der Gesamtfahrzeugmasse entweder vom Motorhersteller oder von dem Hersteller, der für die Typgenehmigung des Fahrzeugs verantwortlich ist, erfüllt werden. Sieht der Motorhersteller die Bestimmung der Fahrzeuggesamtmasse gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2161 nicht vor, so sollte die Verantwortung für die On-Board-Massenüberwachung bei dem Hersteller liegen, der für den Einbau des Motors in das Fahrzeug verantwortlich ist.
Im Falle der Genehmigung eines Fahrzeugtyps der Klasse M 2 , M 3 , N 2 oder N 3 mit einem typgenehmigten Motor, ist der Fahrzeughersteller für die…
Während die Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission Anforderungen an die Genehmigung schwerer Nutzfahrzeuge hinsichtlich der Emissionen und die…
Im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 sollten die spezifischen CO2-Emissionen vervollständigter Fahrzeuge dem Hersteller des Basisfahrzeugs…
Der Hersteller ist gegenüber der Genehmigungsbehörde für alle Belange des EU-Typgenehmigungsverfahrens und für die Sicherstellung der Übereinstimmung der…
Für die EU-Typgenehmigung eines Fahrzeugs mit einem genehmigten Motorsystem hinsichtlich der Emissionen oder die EU-Typgenehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich…
Der Hersteller stellt dem für die Typgenehmigungsprüfungen zuständigen Technischen Dienst einen Motor zur Verfügung, der für den zu genehmigenden Typ…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.