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Am 17. Februar 2026 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2026/383 angenommen, mit dem die Bestimmungen über das Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten sowie das damit verbundene Verbot der Zurverfügungstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen gestrichen wurden und der Titel des Beschlusses 2011/101/GASP geändert wurde, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Rahmen nur ein Waffenembargo umfasst.