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Weil die Hersteller den Konzeptions- und Fertigungsprozess in allen Einzelheiten kennen, sind sie am besten dafür geeignet sicherzustellen, dass das Detergens oder Tensid die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt. Daher sollten die Hersteller allein für die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens für Detergenzien und Tenside verantwortlich sein. Das Modul A in Anhang II des Beschlusses Nr. 768/2008/EG sollte für die Konformitätsbewertung von Detergenzien und Tensiden anwendbar sein. Die Hersteller sollten auch die technischen Unterlagen zusammenstellen, aus denen hervorgeht, dass das Detergens oder Tensid den einschlägigen Vorschriften und Prüfmethoden entspricht.
Die Hersteller erstellen die technischen Unterlagen nach Anhang IV und führen das in diesem Anhang festgelegte Konformitätsbewertungsverfahren durch. Wurde mit…
Modul A — Interne Fertigungskontrolle 1. Beschreibung des Moduls Bei der internen Fertigungskontrolle handelt es sich um das Konformitätsbewertungsverfahren,…
Damit Wirtschaftsakteure nachweisen und die zuständigen Behörden überprüfen können, dass die auf dem Markt bereitgestellten Detergenzien und Tenside die…
Die Hersteller sind für die Übereinstimmung der Detergenzien und/oder der für Detergenzien bestimmten Tenside mit den Bestimmungen dieser Verordnung und ihrer…
Um ein hohes Maß an Schutz des öffentlichen Interesses und einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt zu gewährleisten, sollten die Wirtschaftsakteure dafür…
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Herstellern wie Nutzern klar gemacht wird, dass der Hersteller durch Erstellung des digitalen Produktpasses für ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.