Erwägungsgrund 8 32026R0405
Der europäische Grüne Deal enthält das Ziel, im Rahmen eines ambitionierten Ansatzes zur Verringerung der Umweltverschmutzung aus allen Quellen und zum Übergang auf eine schadstofffreie Umwelt die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser zu schützen. Im Rahmen dieses Ansatzes sollte diese Verordnung die in bestehenden Rechtsinstrumenten festgelegten Vorschriften ergänzen.