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Werden Detergenzien und für Endnutzer bestimmte Tenside aus Drittländern in das Zollverfahren zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr übergeführt, sollte der Wirtschaftsakteur den Zollbehörden die Referenz des digitalen Produktpasses für diese Detergenzien und Tenside vorlegen. Diese Referenz sollte einer eindeutigen Registrierungskennung entsprechen, die dem Wirtschaftsteilnehmer von dem Register übermittelt wird. Die Zollbehörden sollten mindestens überprüfen, ob die eindeutige Registrierungskennung und der ihnen mitgeteilte oder ihnen zur Verfügung gestellte Warencode des Detergens bzw. des für Endnutzer bestimmten Tensids den im Register gespeicherten Daten entsprechen. Dies würde den Zollbehörden die Überprüfung ermöglichen, ob ein digitaler Produktpass für eingeführte Detergenzien und Tenside existiert. Zur Durchführung dieser automatischen Überprüfung sollte die Verknüpfung zwischen dem Register und dem Single-Window-System der EU für den Austausch von Bescheinigungen im Zollbereich genutzt werden.
Eine Person, die beabsichtigt, ein Detergens oder ein für Endnutzer bestimmtes Tensid in das Zollverfahren „Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr“ zu…
Vor dem Inverkehrbringen eines Detergens oder eines für Endnutzer bestimmten Tensids lädt der jeweilige Wirtschaftsakteur die eindeutige Produktkennung und die…
Zusätzlich zu dem in Kapitel VII der Verordnung (EU) 2019/1020 festgelegten Kontrollrahmen sollten die Zollbehörden in der Lage sein, automatisch zu überprüfen,…
Die Hersteller sollten einen digitalen Produktpass erstellen, der Informationen darüber enthält, dass die Detergenzien und die für Endnutzer bestimmten Tenside…
Insbesondere enthält die Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates auch Anforderungen und technische Spezifikationen für einen…
Werden Spielzeuge aus Drittstaaten in das Zollverfahren zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr übergeführt, sollte der Wirtschaftsakteur den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.