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Vor dem Inverkehrbringen eines Detergens oder eines für Endnutzer bestimmten Tensids lädt der jeweilige Wirtschaftsakteur die eindeutige Produktkennung und die eindeutige Kennung des Wirtschaftsteilnehmers für dieses Detergens bzw. für dieses für Endnutzer bestimmte Tensid in das gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1781 erstellte Register hoch. Bei Detergenzien oder für Endnutzer bestimmten Tensiden, die in das Zollverfahren „Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr“ übergeführt werden sollen, wird der Warencode dieses Detergens oder dieses für Endnutzer bestimmten Tensids im Register gespeichert.
Beim Hochladen der in Absatz 1 genannten Daten durch den Wirtschaftsakteur in das Register übermittelt das Register diesem Wirtschaftsakteur automatisch eine eindeutige Registrierungskennung, die den für ein bestimmtes Detergens oder für Endnutzer bestimmtes Tensid in das Register hochgeladenen Kennungen zugeordnet ist (im Folgenden „eindeutige Registrierungskennung“). Diese Mitteilung des Registers gilt nicht als Nachweis der Einhaltung dieser Verordnung oder von anderen Rechtsvorschriften der Union. Die Kommission kann einen Durchführungsrechtsakt erlassen, in dem die Durchführungsbestimmungen für das Register festgelegt werden, einschließlich der Mitteilung der eindeutigen Registrierungskennung. Dieser Durchführungsrechtsakt wird gemäß dem in Artikel 32 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Die Kommission, die zuständigen nationalen Behörden und die Zollbehörden haben Zugang zu dem Register, damit sie ihre Aufgaben gemäß dieser Verordnung wahrnehmen können.
Beim Hochladen der in Absatz 1 genannten Daten durch den Wirtschaftsakteur in das Register übermittelt das Register diesem Wirtschaftsakteur automatisch eine…
Insbesondere enthält die Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates auch Anforderungen und technische Spezifikationen für einen…
Eine Person, die beabsichtigt, ein Produkt, das unter einen gemäß Artikel 4 erlassenen delegierten Rechtsakt fällt, in das Zollverfahren Überlassung zum…
für Verbraucher oder andere Endnutzer, Marktüberwachungsbehörden, Zollbehörden, notifizierte Stellen, die Kommission und andere Wirtschaftsakteure gemäß den…
Für die Zwecke der Umsetzung der vorliegenden Verordnung gilt in Bezug auf das Register für digitale Produktpässe Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/1781, es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.