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Da die im Beschluss (GASP) 2026/455 festgelegten Maßnahmen in den Anwendungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen, ist für ihre Umsetzung eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen. Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zur Aktualisierung der Kontaktdaten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission übertragen werden.
Diese Maßnahmen fallen in den Anwendungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Zur Umsetzung des Beschlusses (GASP) 2026/1705 ist…
Die im Beschluss 2011/101/GASP vorgesehenen Maßnahmen fallen in den Anwendungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Zur Umsetzung…
Da die Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP durch den Beschluss (GASP) 2024/3182 in den Anwendungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen…
Da die durch den Beschluss (GASP) 2023/1218 vorgenommenen Änderungen des Beschlusses 2014/145/GASP in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der…
Einige der mit dem Beschluss (GASP) 2025/601 vorgenommenen Änderungen fallen in den Anwendungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.…
Einige der Änderungen fallen in den Anwendungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. FEine Regelung auf Unionsebene ist daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.