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Angesichts der anhaltenden Bedrohung, die der Terrorismus und der Gewaltextremismus für die Sicherheit der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten darstellen, hat der Rat am 26. Februar 2026 den Beschluss (GASP) 2026/455 angenommen, mit dem die Artikel 2, 3 und 3a des Gemeinsamen Standpunktes 2001/931/GASP aufgehoben, jedoch die Artikel 1, 2, 3 und 3a inhaltlich wieder aufgegriffen werden, um zusätzliche restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu erlassen. Mit dem Beschluss (GASP) 2026/455 werden ein Reiseverbot für bestimmte Personen eingeführt und die Möglichkeit vorgesehen, weitere Maßnahmen in Form des Einfrierens von Vermögenswerten und des Verbots der Zurverfügungstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen gegen wichtige Mitglieder terroristischer Vereinigungen oder Körperschaften, die restriktiven Maßnahmen gemäß dem Beschluss (GASP) 2026/455 unterliegen, sowie gegen mit diesen Personen, Vereinigungen und Körperschaften in Verbindung stehende Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die an terroristischen Handlungen beteiligt sind, zu ergreifen.
Am 17. Februar 2026 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2026/383 angenommen, mit dem die Bestimmungen über das Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten…
Am 22. Mai 2026 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2026/1157 des Rates zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 angenommen, der die Verhängung von…
Am 5. Oktober 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1782 zur Umsetzung der Resolution 2237 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 2.…
Der Rat hat am 27. Dezember 2001 den Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP angenommen, mit dem die Resolution 1373(2001) des Sicherheitsrats der Vereinten…
Der Rat hat am 9. Oktober 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2135 angenommen, mit dem ein Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die…
Am 9. Oktober 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2135 und die Verordnung (EU) 2023/2147 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.