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Um die Kontaktdaten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission zu aktualisieren, sollte der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001, der die Liste der Kontaktdaten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Anschrift für Mitteilungen an die Kommission enthält, ersetzt werden.
Um die Kontaktdaten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission zu aktualisieren, wird mit der vorliegenden Verordnung Anhang II der…
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 enthält eine Liste der zuständigen Behörden, an die die Informationen und Anträge bezüglich der mit der Verordnung…
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 enthält eine Liste der zuständigen Behörden, an die die Informationen und Anträge bezüglich der mit der Verordnung…
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 enthält eine Liste der zuständigen Behörden, an die die Informationen und Anträge bezüglich der mit der Verordnung…
Es ist auch angebracht, die Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 anhand der jüngsten von den Mitgliedstaaten übermittelten Angaben zu den zuständigen Behörden und der…
Die folgenden Artikel werden eingefügt: (1) Die Mitgliedstaaten benennen die in dieser Verordnung genannten zuständigen Behörden und geben sie auf den in Anhang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.