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Um die Kontaktdaten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission zu aktualisieren, wird mit der vorliegenden Verordnung Anhang II der Verordnung (EU) 2017/1770, der die Liste der Kontaktdaten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Anschrift für Mitteilungen an die Kommission enthält, ersetzt.
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 359/2011, der die Liste der zuständigen Behörden enthält, denen besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Anwendung jener…
Soweit diese Verordnung eine Mitteilungs-, Informations- oder sonstige Kommunikationspflicht gegenüber der Kommission vorsieht, werden dazu die Anschrift und…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält eine Liste der zuständigen Behörden, an die die Informationen und Anträge bezüglich der mit der Verordnung…
Die Mitgliedstaaten benennen die in dieser Verordnung genannten zuständigen Behörden und geben sie auf den in Anhang II aufgeführten Internetseiten an. Die…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1716 zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Anhang…
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 enthält eine Liste der zuständigen Behörden, an die die Informationen und Anträge bezüglich der mit der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.